Schriftliche, telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme mit dem Schuldner
Adäquate Ratenzahlungs- und Vergleichsverhandlungen
Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. Lohnpfändung, Kontopfändung,
immer unter der Berücksichtigung, die entstehenden Kosten gering zu halten)
Überwachung des Vorgangs, das heißt „immer am Ball bleiben“.
Überprüfung sogenannter „aussichtsloser Fälle“
Optimale Kundenbetreuung durch vorherige Absprache kostenintensiver Massnahmen